AGBs
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EMOTRON Verfahrenstechnik GmbH & Co KG
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Dosier- und Abrechnungssysteme Cranzer Hauptdeich 55 21129 Hamburg
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TEL.040-74570169 Fax.040-74570168
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E-Mail: emotron2000@aol.com <mailto:emotron2000@aol.com> Internet http://www.emotron2000.de
<http://members.aol.com/emotron2000>
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMOTRON Verfahrenstechnik GmbH & Co. KG
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Verkaufs- und Lieferbedingungen der EMOTRON Verfahrenstechnik GmbH & Co. KG
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Geschäftsführerin Elke Offergeld
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Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie
den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind.
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1. Ausführung der Lieferung
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Für unsere Lieferung sind nur unsere Spezifikationen und diejenigen des Herstellers maßgebend. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, können wir auf
Vorschriften des Bestellers nicht eintreten. Die uns notwendig erscheinenden Änderungen bleiben entschädigungslos vorbehalten.
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Bei Anfertigungen aufgrund von Angaben oder Weisungen des Bestellers trifft uns diesbezüglich keine Nachprüfungspflicht. Wir behalten uns Teillieferungen sowie
die Lieferung von gleichwertigen Ersatzprodukten vor. Sollten erforderliche behördliche Bewilligungen nicht erteilt werden, behalten wir uns den
entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag vor.
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2. Preise
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Alle aufgeführten Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager in Euro zuzüglich der ges. MwSt von z. Zt. 19%. Preisänderungen bleiben mit Vorankündigung
vorbehalten.
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Sämtliche Nebenkosten wie Versicherung, Bewilligungen sowie für Abnahme, Beurkundung und dergleichen sind von dem Besteller zusätzlich zu leisten, oder sind
von diesem vorzunehmen oder auf seine Kosten vornehmen zu lassen.
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3. Zahlungsbedingungen
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Zahlungen sind nach Lieferung und Rechnungsdatum zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins in der
Höhe der Kosten für Kontokorrentkredite bei den deutschen Grossbanken, mindestens jedoch 6 % berechnet.
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Bei Sonderanlagen, Prototypen oder Geräten die speziell für den Besteller geplant, entwickelt und gefertigt werden, sind bei Bestellung 33% des voraussichtlichen
Rechnungspreises als Anzahlung zu entrichten. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EMOTRON. Die Entwicklungskosten für Prototypen
die unter der Voraussetzung einer in Aussicht gestellten Serie oder Stückzahl, von EMOTRON für den Besteller entwickelt und gefertigt worden sind, können
entsprechend der vereinbarten Stückzahl, prozentual auf den kalkulierten und vereinbarten Stückpreis umgelegt und verrechnet werden. Sollte die vereinbarte
Abnahme nicht erfolgen, besteht für EMOTRON keine Verpflichtung zu irgendwelcher Ersatzleistung.
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Bei Nichteinhalten eines Zahlungstermins haben wir das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen, vom Vertrag zurückzutreten,
die gelieferten Gegenstände zurückzufordern, sowie Schadenersatz zu verlangen und gegebenenfalls mit bereits geleisteten Anzahlungen zu verrechnen. Wir
behalten uns in allen Fällen vor, bei der Ablieferung Barzahlung oder eine Bankgarantie bei Bestellungen zu verlangen, oder die Lieferung per Nachnahme zu
versenden.
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4. Eigentumsvorbehalt
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Wir liefern unter erweitertem Eigentumsrecht. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen in unserem Eigentum und dürfen vom
Besteller bis dahin weder verpfändet, verkauft oder belastet werden.
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4. a Nur für den Export
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Wir liefern ins Ausland grundsätzlich nur per Vorkasse oder Nachnahme.
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Bei Lieferungen innerhalb der EU ohne Ust-ID-NR. wird die deutsche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% erhoben.
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Händler müssen ihre UST-ID-Nr. angeben, da sonst ebenfalls die volle Mehrwertsteuer erhoben werden muss.
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5. Nutzen und Gefahr
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Nutzen und Gefahr gehen spätestens bei Abhol- oder Versandbereitschaft beim Hersteller oder Lager auf den Besteller über, auch wenn die Lieferung franko, cif,
fob oder mit ähnlicher Klausel erfolgt.
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6. Versand und Versicherung
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Der Versand erfolgt durch uns nach bestem Ermessen mit einem geeigneten Transportmittel auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.
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Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Bestellers. Wird sie durch uns besorgt, so gilt sie als im Auftrag und für Rechnung des Bestellers
abgeschlossen.
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Bei Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes hat der Besteller selbst bei Empfangnahme Anzeige an die Transportgesellschaft und die Versicherung mit
Kopie an uns zu machen.
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7. Lieferfrist
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Verbindlich sind die von uns schriftlich angegebenen Lieferfristen. Diese verlängern sich, wenn Unterlagen des Bestellers, Vorauszahlungen, notwendige
Bewilligungen usw. nicht rechtzeitig bei uns eintreffen.
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Bei Verzögerungen in der Ablieferung kann der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer uns schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens 1/4 der
Lieferfrist) vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung wegen Lieferverzug richtet sich nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
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Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
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Verzögern sich jedoch Versand, Abholung oder Montage ohne unser Verschulden, so lagern wir die Liefergegenstände auf Rechnung und Gefahr des Bestellers;
wir können sie aber auch ohne richterliche Ermächtigung hinterlegen oder an Dritte verkaufen, sowie Schadenersatz verlangen. Der Besteller ist in diesen Fällen nicht
berechtigt, seine Zahlungen zurückzuhalten.
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8. Beanstandungen, Mängelrügen
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Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich zu
melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen.
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Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und bekannt gewordene Mängel als genehmigt.
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9. Garantie
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Alle Teile, die erheblich von der vertragsgemäßen Ausführung abweichen oder die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder
mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, werden von uns kostenlos nach unserer Wahl ausgetauscht oder ausgebessert. In besonderen
Fällen behalten wir uns die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises vor.
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Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger oder allgemein
unsachgemäßer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, bei Cocktailmaschinen der Verwendung von hochviskosen
Sirups ohne diese mindestens 1:1 zu verdünnen, nebst Fruchtsäfte mit Fruchtfleischanteilen sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Ebenso
sind alle, nicht von EMOTRON hergestellten und mit den von EMOTRON hergestellten Produkten verbundenen Bauteile und Komponenten, wie Kühlgeräte, Kassen
etc. von der Garantie ausgeschlossen, auch dann, wenn diese auf Wunsch des Kunden von EMOTRON verbunden worden sind.
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Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn von uns beantragte und erforderlich
werdende technische Veränderungen an den gelieferten Gegenständen nicht vorgenommen werden. Erforderlich werdende technische Veränderungen, die für die
Funktion der Lieferung unabdingbar sind werden vom Hersteller oder vom Hersteller beauftragte, qualifizierte Unternehmen durchgeführt.
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Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Auslieferung von EMOTRON oder ab Lager; sie endet jedoch spätestens 30 Monate nach der Versand- oder Abholbereitschaft.
Die Garantiezeit für ersetzte Teile läuft gleichzeitig mit derjenigen der Gesamtlieferung ab.
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Sollte der Lieferant bzw. Hersteller eingesetzter Komponenten und Baugruppen, der uns beliefert, eine andere Garantiezeit einräumen, so gilt diese. Alle anderen oder
weitergehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Bestellers sind ausschließlich nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen zu beurteilen.
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10. Geistiges Eigentum
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Der Besteller erwirbt mit der Lieferung keine Rechte an unserem geistigen Eigentum, wie Patent- und Urheberrechte, Muster- und Modellrechte oder Markenrechte.
Dies gilt auch bei Bestellung von Prototypen und Gebrauchsmuster die auf seine Anregung von EMOTRON entwickelt worden sind.
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Verstöße gegen eines oder mehrere der aufgeführten Rechte berechtigen EMOTRON zur Geltendmachung von Schadensersatz und können strafrechtliche
Maßnahmen nach sich ziehen.
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11. Geheimhaltung
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Sämtliche Informationen über unsere Produkte und diejenigen des Herstellers sowie technische Verfahren sind als unser Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vom
Besteller mit allen geeigneten Mittel zu schützen.
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Dem Besteller ist es untersagt, Kenntnisse die er aus den Informationen über unsere Produkte gewinnt, für seine eigenen Zwecke zu benutzen, oder diese und
ähnliche Produkte unter Zugrundelegung seiner hieraus erworbenen Kenntnisse, selbst zu bauen oder bauen zu lassen.
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Insbesondere dürfen die abgegebenen Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, sondern lediglich zur Erfüllung des Vertragzweckes
benützt werden.
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12. Haftung
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Unsere Haftung bei Sachmängeln ist auf die Behebung dieser Mängel gemäß Ziffer 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingung beschränkt.
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Darüber hinaus und im Übrigen haften wir gegenüber dem Besteller bei Vertragsverletzungen und auch bei außervertraglichen Ansprüchen nur, sofern uns ein
grobes Verschulden nachgewiesen wird.
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Jede weitere Haftung von uns gegenüber dem Besteller oder Dritten aufgrund von Mängeln der Lieferung ist ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für
mittelbare oder Folgeschäden die auf vom Besteller gewünschte Änderungen an der Lieferung oder entgegen der Anleitung, unsachgemäßer Handhabung oder
Nichtbeachtung der in Folge abgedruckten VDE Vorschriften zurückzuführen sind.
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Vor Öffnen eines Gerätes den Netzstecker ziehen oder sicherstellen, dass das Gerät stromlos ist.
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Bauteile, Baugruppen oder Geräte dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher in ein berührungssicheres Gehäuse eingebaut wurden. Während des
Einbaus müssen sie stromlos sein.
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Werkzeuge dürfen an Geräten, Bauteilen oder Baugruppen nur benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Geräte von der Versorgungsspannung getrennt
sind und elektrische Ladungen, die in im Gerät befindlichen Bauteilen gespeichert sind, vorher entladen wurden.
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Spannungsführende Kabel oder Leitungen, mit denen das Gerät, das Bauteil oder die Baugruppe verbunden sind, müssen stets auf Isolationsfehler oder
Bruchstellen untersucht werden. Bei Feststellen eines Fehlers in der Zuleitung muss das Gerät unverzüglich aus dem Betrieb genommen werden, bis die defekte
Leitung ausgewechselt worden ist.
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Bei Einsatz von Bauelementen oder Baugruppen muss stets auf die strikte Einhaltung der in der zugehörigen Beschreibung genannten Kenndaten für elektrische
Größen hingewiesen werden.
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Wenn aus den vorgelegten Beschreibungen nicht eindeutig hervorgeht, welche elektrischen Kennwerte für ein Bauteil gelten, so muss stets ein Fachmann oder
der Hersteller der Lieferung um Auskunft ersucht werden.
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Die Angaben in Produktbeschreibungen sind Herstellerangaben und keine zugesicherten Eigenschaften.
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13. Wiederverkauf, Ausfuhr :
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Soweit die Ausfuhr der gelieferten Gegenstände durch ein Gesetz untersagt ist, geht dieses Verbot auf den Besteller über und ist bei jedem Weiterverkauf dem
jeweiligen Käufer aufzuerlegen.
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14. Datenschutz
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EMOTRON GmbH & Co KG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Deutschen
Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich intern
genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich. Der
Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen
und deren Nutzung für andere Zwecke zu verbieten.
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15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg. Der Besteller verzichtet auf den Gerichtsstand seines Sitzes.
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Es gilt deutsches Recht
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Keine Abmahnung ohne Kontakt!
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Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten gegen uns, bitten wir
zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genanten Art reklamiert werden,
sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist.
Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen nicht Beachtung einer
Schadensminderungspflicht (§254BGB) zurückgewiesen. In diesem Sinne unnötige- bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer
negativen Feststellungsklage beantwortet.
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16. Schlussbestimmungen
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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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(2) Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, statt der unwirksamen
Klausel eine dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommende, rechtlich aber wirksame Klausel zu vereinbaren. Gleiches gilt im Falle einer
regelungsbedürftigen Lücke. Die Rechtswirksamkeit der übrigen
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Vereinbarung wird von einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.
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